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Hochwertige Apartments und möblierte Wohnungen im Herzen Berlins |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von BERLIN-FLATS (Vermittler-AGB)
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§ 1 Geltungsbereich
1. BERLIN-FLATS wird auf der Grundlage dieser AGB tätig. Geschäftsbedingungen des Kunden sind für BERLIN-FLATS nicht verbindlich, auch insoweit sie Klauseln enthalten, die in den BERLIN-FLATS-AGB nicht geregelt sind. 2. Bucht ein Kunde eine Unterkunft, gelten bezüglich des Beherbergungsvertrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters (siehe Vermieter-AGB). § 2 Über BERLIN-FLATS
1. BERLIN-FLATS ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. 2. BERLIN-FLATS betreibt ein für Endkunden zugängliches Informations- und Buchungsportal für Ferienwohnungen und Office-Appartements im Internet. Dem Kunden werden durch das Portal Informationen zu den angebotenen Wohnungen zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieser Informationen kann der Kunde einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter/Vermieter abschließen. § 3 Art und Umfang der Leistung
1. BERLIN-FLATS vermittelt Unterkünfte, Ferienwohnungen und Office-Apartments in Berlin, Brandenburg und Sachsen. 2. Wünscht ein Kunde die Anmietung einer Wohnung, so überprüft BERLIN-FLATS, ob die vom Gast gewünschte Unterkunft verfügbar ist. 3. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande und ist abgeschlossen, sobald der Kunde die Buchung innerhalb des Portals oder telefonisch vorgenommen hat, der Kunde die AGB und das Buchungsformular an BERLIN-FLATS übersandt hat und nachdem dem Kunden die Reservierungsbestätigung durch BERLIN-FLATS oder den Vermieter per E-Mail oder Fax übermittelt wurde. 4. Die auf dem Informationsportal abgebildeten Unterkünfte und die dazugehörigen Informationen gelten für die Beispielswohnungen. Alle Unterkünfte sind zwar nach einheitlichen Standards eingerichtet, variieren jedoch bei Größe, Lage und Einrichtung. 5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Anmietung der genau im Informationsportal abgebildeten Wohnung. § 4 Preis und Zahlung
1. Die Vermittlungstätigkeit von BERLIN-FLATS zur Buchung von Ferienwohnungen ist für den Kunden kostenlos. Für darüber hinaus gehende Leistungen von BERLIN-FLATS gelten die Preislisten von BERLIN-FLATS (Stornierungen 20 € + 30 % des Mietpreises; Umbuchungen 10 € + 5 % des Mietpreises). 2. Preisänderungen behält sich BERLIN-FLATS bis zum Vertragabschluss vor. 3. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Abgaben. 4. Der Kunde kann gegenüber BERLIN-FLATS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 5. Zahlt der Kunde dem Anbieter/Vermieter nicht oder nur einen Teil des Betrages vereinbarter Anzahlungsbeträge, so verfällt der Reservierungsanspruch. 6. Zahlungen sind 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Skonto wird nicht gewährt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung durch Überweisung auf ein Bankkonto der BERLIN-FLATS zu erfolgen. § 5 Haftung
1. Die BERLIN-FLATS haftet unbegrenzt in Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung für die von ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie in den Fällen, in denen nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die jeweilige Vertragspartei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 2. In allen anderen Fällen haftet die BERLIN-FLATS nur aus der Verletzung einer Kardinalspflicht (wesentliche Vertragspflicht) - beschränkt jedoch auf 30% der Auftragssumme pro Schadensfall und in Höhe der gesamten Auftragssumme aus diesem Vertrag. BERLIN-FLATS haftet nicht für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder wegen entgangenen Gewinns. 3. Für alle Ansprüche gegen die BERLIN-FLATS auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung gilt - außer bei Vorsatz und Personenschäden - eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem im § 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfrist ein. Die abweichende Regelung für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von dieser Regelung unberührt. 4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. § 6 Datenschutz
1. Die Benutzung dieser Seite und der angeschlossenen Datenbanken ist für Gäste kostenlos. Jedwedes Auslesen von Adressen und Daten ist verboten. 2. Die erhaltenen Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, sich eine Unterkunft zu buchen. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt. § 7 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Recht
Für Verträge mit Vollkaufleuten gilt als Gerichtsstand Berlin vereinbart, soweit nicht gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bestimmt sind. Erfüllungsort für die BERLIN-FLATS Berlin. Auf den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. § 8 Schriftform
Verträge der BERLIN-FLATS mit Kunden einschließlich aller ihrer Änderungen und Ergänzungen oder deren Kündigung unterliegen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform. Mündliche Erklärungen für die BERLIN-FLATS im Vorfeld des Vertragsschlusses oder nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie durch den Inhaber der BERLIN-FLATS schriftlich genehmigt werden. § 9 Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
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